„Volldeklariert“ ist kein geschützter Begriff. Er beschreibt eine freiwillige Praxis: jede Zutat mit ihrer Menge pro Portion auszuweisen, auch die, die weder wirkt noch verkauft — Füllstoffe, Presshilfsstoffe, Trennmittel. Der gesetzliche Mindeststandard liegt darunter.

Was ohnehin auf dem Etikett stehen muss
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und die Nahrungsergänzungsmittelverordnung geben einen festen Satz an Angaben vor. Fehlt eine davon, ist das Etikett unvollständig — unabhängig davon, wie gut das Produkt ist. Trägt die Packung eine Nährwerttabelle, gilt für sie eine feste Reihenfolge, und Protein heißt dort Eiweiß.
- Bezeichnung des Lebensmittels und die Angabe „Nahrungsergänzungsmittel“.
- Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils, Allergene hervorgehoben.
- Wirkstoffmengen pro empfohlener Tagesdosis, bei Vitaminen und Mineralstoffen zusätzlich in % NRV.
- Empfohlene Tagesdosis und der Hinweis, sie nicht zu überschreiten.
- Hinweis, dass das Produkt kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung ist.
- Hinweis, außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren.
- Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Chargennummer und der verantwortliche Lebensmittelunternehmer.
Bei Nährwertangaben zählt der Anteil an der Energie. Die Grammzahl allein reicht dafür nicht.
Sammelbegriffe: wo die Angabe aufhört
„Aroma“, „Farbstoff“ oder „sonstige Zutaten“ sind zulässige Klassenbezeichnungen. Sie sind legal und trotzdem eine Lücke: Hinter einem einzigen Wort können mehrere Substanzen stehen, deren Mengen niemand nennt. Wer volldeklariert, ersetzt die Klasse durch die konkrete Substanz und schreibt die Menge dazu.
Proprietary Blends: eine Summe sagt nichts
Ein Proprietary Blend nennt mehrere Zutaten und dahinter eine Gesamtmenge, etwa „Aminosäure-Komplex 2.500 mg“. Die Reihenfolge verrät nur, welche Zutat den größten Anteil hat — nicht, ob der Anteil bei 2.400 mg oder bei 20 mg liegt. Rechnerisch lässt sich aus einer solchen Angabe keine einzige Portion beurteilen, und beim Vergleich zweier Produkte ist sie wertlos.
Füll-, Press- und Trennmittel
Kapseln und Tabletten brauchen technologische Hilfsstoffe: Füllstoffe, damit die Kapsel gleichmäßig läuft, Trennmittel, damit das Pulver nicht verklumpt, Presshilfsstoffe für die Tablettierung. Sie sind normal und in kleinen Mengen unvermeidbar. Auffällig wird es, wenn sie einen erheblichen Teil des Kapselinhalts ausmachen — sichtbar wird das nur, wenn ihre Mengen genannt sind.
Bei Ölen tritt dasselbe Problem in anderer Form auf: Die größte Zahl auf der Dose ist nicht der Gehalt.
Wie ein Klammerzusatz die Tierart benennt und warum eine davon im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden muss.
Bei uns steht jede Zutat mit Menge pro Portion in der Nährwerttabelle der Produktseite.


