Die Begriffe auf einer Dose stammen aus drei Welten: Lebensmittelrecht, Verfahrenstechnik und Labor. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie Dir beim Lesen eines Etiketts begegnen.

Vom Etikett
- LMIV
Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie regelt, welche Angaben auf einer Verpackung stehen müssen und wie sie dargestellt werden.
- NRV
Nährstoffbezugswert aus Anhang XIII der LMIV. Bezugsgröße für die Prozentangabe im Nährwertfeld — eine Kennzeichnungsgröße, keine Verzehrempfehlung.
- Eiweiß
Das Wort der Nährwerttabelle für Protein, vorgeschrieben in Anhang XV der LMIV; der Wert ist aus dem Stickstoffgehalt mal 6,25 gerechnet. Ob Eiweiß und Protein dasselbe sind, klärt der Beitrag Proteinreiche Lebensmittel.
- Empfohlene Tagesdosis
Die vom Hersteller angegebene Menge pro Tag. Alle Wirkstoffangaben auf dem Etikett beziehen sich auf sie, und sie darf nicht überschritten werden.
- Volldeklaration
Freiwillige Praxis, jede Zutat mit Menge auszuweisen — auch technologische Hilfsstoffe. Kein geschützter Begriff.
- Novel Food
Ein neuartiges Lebensmittel: vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang gegessen, deshalb nur mit Zulassung und unter festen Bedingungen erlaubt. Die Bedingungen stehen auf der Unionsliste, etwa für Astaxanthin aus der Alge mit höchstens 8 mg am Tag.
- Proprietary Blend
Mischung, für die nur eine Gesamtmenge genannt wird. Die Anteile der einzelnen Zutaten bleiben offen.
Aus der Rezeptur
- Elementarer Gehalt
Anteil des reinen Mineralstoffs am Gewicht der Verbindung. 1.000 mg Magnesiumbisglycinat enthalten rund 141 mg elementares Magnesium.
- Elektrolyt
Ein Mineralstoff, der sich in Wasser in geladene Teilchen löst, etwa Natrium, Kalium, Magnesium oder Chlorid. Auf der Packung steht er als Verbindung, etwa Kaliumcitrat; vergleichbar ist nur die Menge des reinen Minerals je Portion. Welche sieben der Körper nutzt, steht im Beitrag Was sind Elektrolyte?.
- Isotonisch
So dicht gelöst wie das Blut: 270 bis 330 gelöste Teilchen je Kilogramm Wasser, gemessen als mOsm je kg. Weniger heißt hypotonisch, mehr hypertonisch. Das Wort sagt nichts über Zutaten. Wie sich ein Getränk in diesen Bereich mischen lässt, zeigt der Beitrag Elektrolyte selber machen.
- Bioverfügbarkeit
Anteil eines aufgenommenen Stoffes, der unverändert in den Blutkreislauf gelangt. Eine pharmakokinetische Größe, keine zulässige Werbeaussage.
- Trennmittel
Hilfsstoff, der Verklumpen verhindert und das Pulver rieselfähig hält, etwa Siliciumdioxid oder Magnesiumsalze der Speisefettsäuren.
- Füllstoff
Substanz ohne eigenen Wirkstoffbeitrag, die eine Kapsel auf ihr Sollgewicht bringt, etwa mikrokristalline Cellulose.
- Überdosierung in der Rezeptur (Overage)
Bewusst höher angesetzte Einwaage, damit der deklarierte Gehalt bis zum Ende der Haltbarkeit sicher erreicht wird.
Aus Produktion und Labor
- Charge
Menge eines Produkts, die unter gleichen Bedingungen aus denselben Rohstoff-Losen hergestellt wurde. Kleinste rückverfolgbare Einheit.
- CoA
Certificate of Analysis, das Analysezertifikat. Prüfprotokoll zu einer Charge mit Parameter, Spezifikation, Ergebnis und Methode.
- DIN EN ISO/IEC 17025
Norm für die Kompetenz von Prüflaboratorien. Ein danach akkreditiertes Labor arbeitet mit überwachten, validierten Verfahren.
- HACCP
Hazard Analysis and Critical Control Points. Pflichtkonzept in der Lebensmittelproduktion, das kritische Punkte im Prozess festlegt und überwacht.
- Bestimmungsgrenze
Kleinster Gehalt, den ein Verfahren zuverlässig beziffern kann. Ergebnisse darunter werden als „< Wert“ ausgewiesen.
- ICP-MS
Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma. Standardverfahren zur Bestimmung von Schwermetallen im Spurenbereich.
Fehlt ein Begriff? Schreib uns — wir nehmen ihn auf.


