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Qualität & Labor

Wer bei uns
ins Regal kommt.

Wir stellen nichts her, also ist die Auswahl unsere eigentliche Arbeit. Fünf Kriterien entscheiden, ob ein Hersteller gelistet wird — sie stehen hier vollständig, damit Du sie gegen uns halten kannst.

Für Hersteller

Du produzierst Nahrungsergänzung und erfüllst die Kriterien? Schick uns Betriebszertifikat, Spezifikation und ein aktuelles Analysezertifikat — dann sehen wir uns das an.

Unterlagen einreichen

Die fünf Kriterien

Alle fünf müssen erfüllt sein. Es gibt keine Abwägung, bei der ein besonders guter Preis ein fehlendes Zertifikat aufwiegt.

Zertifizierter Betrieb

Produktion nach anerkanntem Lebensmittelstandard mit dokumentiertem HACCP-Konzept. Das Zertifikat legt der Hersteller vor, wir prüfen Geltungsbereich und Laufzeit.

Rückverfolgbarkeit bis zum Los

Zu jeder Charge muss sich nachvollziehen lassen, aus welchen Rohstoff-Losen sie stammt. Ohne diese Kette ist ein Analysezertifikat nicht zuordenbar und damit wertlos.

Offengelegte Spezifikation

Verbindung, Reinheit und Gehalt je Rohstoff, schriftlich und vor der Aufnahme. Wer die Spezifikation als Betriebsgeheimnis behandelt, kommt nicht ins Sortiment.

Volldeklariertes Etikett

Jede Zutat mit Menge, bis zum Trennmittel. Keine Sammelbegriffe, keine Proprietary Blends, keine Mengenangabe, die sich nicht belegen lässt.

Verpackung, die zum Produkt passt

Lichtschutz und Dichtigkeit müssen zur Darreichungsform passen, die Kennzeichnung muss den Pflichtangaben genügen. Das Material bestimmt der Hersteller — dass es zum Inhalt passt, prüfen wir.

Wie eine Aufnahme abläuft

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge. Ein übersprungener Schritt ist eine Ablehnung.

  1. Unterlagen anfordern. Betriebszertifikat, Produktspezifikation, Etikettentwurf und ein Analysezertifikat einer laufenden Charge. Vollständig, bevor wir weiterlesen.
  2. Etikett gegen die Kriterien prüfen. Volldeklaration, Mengen je Portion, Pflichtangaben nach LMIV und NemV. Hier scheitern die meisten Anfragen, und meistens an Sammelbegriffen.
  3. Charge belegen. Liegt zur Charge kein Zertifikat eines akkreditierten Labors vor, lassen wir auf eigene Kosten prüfen. Erst danach entscheiden wir über die Aufnahme.
  4. Listen und nennen. Das Produkt geht online, der Hersteller wird auf der Produktseite genannt. Wir verkaufen fremde Ware und schreiben sie niemandem anders zu.

Woran eine Aufnahme scheitert

Die häufigsten Gründe, aus denen wir absagen.

  • Spezifikation wird nicht offengelegt oder nur mündlich zugesagt.
  • Etikett arbeitet mit Sammelbegriffen oder einer Blend-Mischung ohne Einzelmengen.
  • Zur laufenden Charge existiert kein Analysezertifikat und der Hersteller verweigert die Beprobung.
  • Rückverfolgbarkeit endet beim Abfüller statt beim Rohstoff-Los.
  • Bewerbung des Produkts mit Aussagen, die die Health-Claims-Verordnung nicht deckt.

Wer hinter einem Produkt steht

Der Hersteller steht auf jeder Produktseite. Das ist keine Höflichkeit, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Rückverfolgbarkeit für Dich überhaupt etwas bedeutet: Nur wenn benannt ist, wer produziert hat, lässt sich ein Zertifikat einer Verantwortung zuordnen.

Welche Rohstoffspezifikation wir dabei verlangen, steht unter Rohstoffe. Welche Nachweise zu einer konkreten Charge vorliegen, findest Du über die Chargen-Suche.

Du bist Hersteller?

Schick uns Betriebszertifikat, Produktspezifikation und ein aktuelles Analysezertifikat. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

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