Auf einer Omega-3-Dose stehen mehrere Mengen nebeneinander, und sie meinen nicht dasselbe. Die Nährwerttabelle nennt den Gehalt je Portion. Die Verzehrempfehlung sagt, wie viele Kapseln eine Portion sind. Und dann gibt es noch Mengen, die auf keiner Dose stehen: die Tagesmengen, an die das Lebensmittelrecht seine Angaben knüpft. Um alle drei geht es hier.

Kurz gesagt
- Die Verzehrempfehlung ist eine Pflichtangabe und steht auf jeder Dose.
- Für EPA und DHA gibt es keinen Nährstoffbezugswert. Deshalb fehlt die Prozentangabe.
- Die Verordnung knüpft ihre Angaben an Tagesmengen von 250 mg, 2 g und 3 g.
- Für Nahrungsergänzung nennt sie zusätzlich eine Obergrenze von 5 g am Tag.
- Keine dieser Zahlen ist eine Empfehlung an Dich. Es sind Bedingungen für Etiketten.
Welche Menge steht auf der Dose?
Zwei, die zusammengehören. Die Nährwerttabelle nennt den Gehalt je Portion, etwa an EPA und DHA in Milligramm. Die Verzehrempfehlung daneben sagt, aus wie vielen Kapseln diese Portion besteht. Ohne die zweite Angabe kannst Du die erste nicht einordnen. Eine Portion kann eine Kapsel sein. Oder drei.
Warum fehlt bei Omega-3 die Prozentangabe?
Weil es für EPA und DHA keinen Nährstoffbezugswert gibt. Die Prozentangabe auf Etiketten bezieht sich auf diese Referenzwerte, und die Lebensmittelinformationsverordnung führt sie nur für Vitamine und Mineralstoffe. Fettsäuren fehlen auf der Liste. Bei Omega-3 steht darum eine Milligrammzahl, und der Platz daneben, wo sonst der Prozentwert steht, bleibt leer.
An welche Tagesmengen knüpft das Recht seine Angaben?
An mehrere, je nach Angabe. Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 erlaubt bestimmte Aussagen nur, wenn ein Produkt eine Mindestmenge enthält und der Verzehr eine bestimmte Tagesmenge erreicht. Die Tabelle listet diese Schwellen. Welche Aussage jeweils daran hängt, liest Du hier bewusst nicht. Sie gehört auf die Produktseite.
| Menge | Bezogen auf | Art der Bedingung |
|---|---|---|
| mindestens 40 mg DHA | je 100 g und je 100 kcal des Produkts | Mindestgehalt im Lebensmittel |
| 250 mg DHA am Tag | tägliche Aufnahme | Schwelle für eine Angabe zu DHA |
| 250 mg EPA und DHA am Tag | tägliche Aufnahme | Schwelle für eine Angabe zur Kombination |
| 2 g DHA bzw. 2 g EPA und DHA am Tag | tägliche Aufnahme | Schwelle für weitere Angaben |
| 3 g EPA und DHA am Tag | tägliche Aufnahme | Schwelle für eine weitere Angabe |
| höchstens 5 g EPA und DHA am Tag | tägliche Gesamtaufnahme aus Nahrungsergänzung | Obergrenze, über die zu unterrichten ist |
Die Werte stammen aus den Verwendungsbedingungen des EU-Registers zugelassener Angaben nach Verordnung (EU) Nr. 432/2012, gelesen aus dem konsolidierten Anhang der Verordnung. Die Angaben selbst sind hier bewusst nicht wiedergegeben.
Was ist die Verzehrempfehlung?
Die Angabe des Herstellers, welche Menge täglich verzehrt werden soll. Bei Nahrungsergänzung ist sie vorgeschrieben und muss als eigener Punkt auf der Verpackung stehen. Dazu gehört der Hinweis, dass die empfohlene Menge nicht überschritten werden soll. Beides ist Pflicht, und mit Marketing hat keines von beiden etwas zu tun.
Wie Portion, Tagesdosis und Verzehrempfehlung über alle Produkte hinweg zusammenhängen.
- Portion
Die Menge, auf die sich die Nährwertangaben beziehen. Wie viele Kapseln das sind, legt der Hersteller fest und schreibt es in die Verzehrempfehlung.
- Verzehrempfehlung
Pflichtangabe auf Nahrungsergänzung: die täglich empfohlene Menge, zusammen mit dem Hinweis, sie nicht zu überschreiten.
- Nährstoffbezugswert
Referenzwert für die Prozentangabe auf Etiketten. Er ist nach der Lebensmittelinformationsverordnung nur für Vitamine und Mineralstoffe festgelegt. Für Fettsäuren gibt es keinen.
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Das Verzeichnis der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben mit ihren Verwendungsbedingungen. Ohne Eintrag dort darf eine Angabe nicht verwendet werden.
Häufige Fragen
Wie viel Omega-3 soll ich am Tag nehmen?
Referenzwerte gibt es. Die EFSA nennt 250 mg EPA und DHA am Tag als angemessene Zufuhr, die DGE 0,5 Prozent der Energie als ALA. Beide stehen mit den passenden Fischmengen im Beitrag „Omega-3 in Fisch und Lebensmitteln“. Auf der Dose steht die Verzehrempfehlung des Herstellers, und die Verordnung nennt 5 g EPA und DHA aus Nahrungsergänzung als Obergrenze. Was für Dich sinnvoll ist, bleibt ein ärztliches Gespräch.
Warum steht auf manchen Dosen ein Prozentwert und auf Omega-3 nicht?
Weil es den Referenzwert nur für Vitamine und Mineralstoffe gibt. Bei einem Magnesiumprodukt steht deshalb ein Prozentwert, bei einem Omega-3-Produkt fehlt er. Der Hersteller hat dabei nichts versäumt. So sehen es die Kennzeichnungsregeln vor.
Gilt die Obergrenze von 5 g auch für Fisch auf dem Teller?
Nein. Die Verordnung bezieht die Obergrenze auf die Aufnahme aus Nahrungsergänzung und angereicherten Lebensmitteln. Was über eine normale Mahlzeit aufgenommen wird, ist davon nicht erfasst.
Zählt die Menge Öl oder die Menge EPA und DHA?
Die Menge EPA und DHA. Alle Schwellen in der Tabelle beziehen sich auf die Fettsäuren selbst. Das Öl, in dem sie stecken, zählt dafür nicht mit. Eine Kapsel mit 1000 mg Fischöl enthält deutlich weniger als 1000 mg EPA und DHA.
Welche Zahl Du wo suchst
Auf der Dose stehen zwei Zahlen, die zusammengehören: der Gehalt je Portion und die Zahl der Kapseln, die eine Portion ausmachen. Alles andere in diesem Beitrag steht in einer Verordnung. Es beschreibt, wann ein Hersteller etwas behaupten darf. Was Du nehmen solltest, beantwortet keine der beiden Quellen. Dafür sind sie nicht gemacht.
Was die drei Mengenangaben auf einer Omega-3-Dose bedeuten und welche vergleichbar ist.
Wie viel EPA und DHA in Makrele, Hering und Lachs steckt, wie viel ALA in Leinsamen und Rapsöl, und welche Referenzwerte EFSA und DGE nennen.
Autor

Mert Sirin
Mert Sirin hat supnature gegründet und verantwortet Sortiment und Redaktion. Er arbeitet mit den Analysezertifikaten der eigenen Chargen und schreibt im Magazin über Kennzeichnung, Messwerte und Laborprüfung.
Mehr über Mert Sirin

