Sucralose ist ein Süßstoff mit der Nummer E 955. Er wird aus Zucker hergestellt, indem drei Bausteine des Zuckermoleküls durch Chlor ersetzt werden, süßt rund 600-mal so stark wie Zucker und liefert keine Kalorien. In der EU ist Sucralose seit 2005 zugelassen. Die EFSA hat den Stoff am 17. Februar 2026 neu bewertet.
Ob Sucralose schädlich ist, entscheidet dieser Beitrag nicht. Er zeigt, was die Behörden festgelegt haben und was sich am Etikett prüfen lässt: die zulässige Tagesmenge, die Höchstmengen je Lebensmittel, die Regel fürs Erhitzen und die Pflichtangabe „mit Süßungsmitteln“.

Kurz gesagt
- Sucralose (E 955) ist ein Süßstoff aus Zucker, rund 600-mal so süß, ohne Kalorien, in der EU seit 2005 zugelassen.
- Die EFSA hat am 17. Februar 2026 die zulässige Tagesmenge von 15 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht bestätigt. Für 75 Kilogramm sind das 1.125 Milligramm, so viel Süße wie 675 Gramm Zucker.
- Das BfR rät, Lebensmittel mit Sucralose nicht über 120 °C zu erhitzen. Backen, Braten und Frittieren liegen darüber, Kochen in Wasser liegt darunter.
- Wie viel Sucralose in einem Shake steckt, steht nicht auf dem Etikett. Das Gesetz erlaubt in Getränken höchstens 300 Milligramm je Liter, in festen Nahrungsergänzungsmitteln 800 Milligramm je Kilogramm.
- Auf der Packung muss „mit Süßungsmittel(n)“ neben dem Namen stehen, in der Zutatenliste „Süßungsmittel: Sucralose“ oder „E 955“.
Ist Sucralose schädlich? Was sich prüfen lässt
Ein Urteil „schädlich“ oder „unbedenklich“ gibt dieser Beitrag nicht ab; auf einer Shop-Seite darf er das nicht. Prüfen lässt sich, was die Behörden festgelegt haben: Die EFSA hat 2026 die zulässige Tagesmenge von 15 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht bestätigt und die Aufnahme in Europa darunter gefunden [1]. Das BfR rät vom Erhitzen über 120 °C ab [3].
Warum kein Urteil? „Gesund“ und „ungesund“ sind im Lebensmittelrecht Angaben mit festen Regeln. Ein Händler darf sie über ein Lebensmittel weder machen noch bestreiten, auch nicht in einem Magazin auf seiner Seite. Zeitungen, Krankenkassen und Behörden dürfen das. Deshalb steht hier, was diese Stellen festgelegt haben, mit Datum und Zahl.
| Absender | Datum | Feststellung |
|---|---|---|
| EFSA | 17.02.2026 | Die zulässige Tagesmenge (ADI) bleibt bei 15 mg je kg Körpergewicht [1] |
| EFSA | 17.02.2026 | Die geschätzte Aufnahme liegt in allen Bevölkerungsgruppen der EU unter dem ADI [1] |
| EFSA | 17.02.2026 | Eine Ausweitung auf weitere feine Backwaren wurde nicht bestätigt, weil beim Backen Chlorverbindungen entstehen können [1] |
| BfR | 26.02.2026 | Die Empfehlung bleibt: Lebensmittel mit Sucralose nicht über 120 °C erhitzen, oder den Süßstoff erst danach zugeben [3] |
EFSA: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. BfR: Bundesinstitut für Risikobewertung. Die EFSA-Bewertung ist Teil der Neubewertung aller Zusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden; sie stützt sich auf Studien von 1999 bis März 2025.
Der ADI ist die Menge eines Stoffs, die nach Einschätzung der EFSA ein Leben lang jeden Tag aufgenommen werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko sieht. Er wird in Milligramm je Kilogramm Körpergewicht angegeben. Der Wert ist keine Empfehlung, so viel zu nehmen. Er ist die Grenze, an der die Behörden die Höchstmengen für Lebensmittel ausrichten.
Was ist Sucralose?
Sucralose ist ein künstlich hergestellter Süßstoff auf der Basis von Haushaltszucker. Drei der acht Hydroxygruppen des Zuckermoleküls, das sind Bausteine aus Sauerstoff und Wasserstoff, werden durch Chloratome ersetzt. So entsteht ein Stoff mit der Formel C12H19Cl3O8, der rund 600-mal so süß schmeckt wie Zucker, im Körper kaum verändert wird und keine Energie liefert [2] [5].
Der chemische Name lautet 4,1′,6′-Trichlorogalactosucrose. Was ein Hersteller liefern muss, steht in der EU-Spezifikation für Zusatzstoffe. Sie legt fest, wie rein der Stoff sein muss und wie viel Verunreinigung erlaubt ist [5].
| Merkmal | Wert laut Spezifikation |
|---|---|
| Chemische Bezeichnung | 1,6-Dichlor-1,6-didesoxy-β-D-fructofuranosyl-4-chlor-4-desoxy-α-D-galactose |
| Formel und Molmasse | C12H19Cl3O8, 397,64 g je mol |
| Gehalt | mindestens 98 % und höchstens 102 % in der Trockenmasse |
| Aussehen | weißes bis cremefarbenes, praktisch geruchloses kristallines Pulver |
| Löslichkeit | gut löslich in Wasser, Methanol und Ethanol |
| Wassergehalt | höchstens 2 % |
| Sonstige chlorierte Zweifachzucker | höchstens 0,5 % |
| Chlorierte Einfachzucker | höchstens 0,1 % |
| Methanol | höchstens 0,1 % |
| Blei | höchstens 1 mg je kg |
Konsolidierte Fassung vom 18.08.2026. Die EFSA hat der Kommission im Februar 2026 empfohlen, einzelne Grenzwerte für zwei chlorierte Einfachzucker aufzunehmen und den Grenzwert für Blei zu senken.
Wie viel Sucralose nimmt der Körper auf?
Wenig, und er verändert sie kaum. Gemessen wurde das mit markierter Sucralose an acht Männern: Innerhalb von fünf Tagen fanden sich im Mittel 78 Prozent im Stuhl und 15 Prozent im Urin wieder, im Stuhl praktisch unverändert. Nur 2,6 Prozent der Menge waren Abbauprodukte [9]. Das ist der Grund, warum Sucralose keine Kalorien liefert.
Kann man Sucralose erhitzen?
Nur begrenzt. Das BfR rät davon ab, Lebensmittel mit Sucralose auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Braten und Frittieren entstehen, also über 120 °C. Wird der Stoff längere Zeit heißer, beginnt er, sich zu zersetzen und Chlor abzugeben. Dabei können Chlorverbindungen entstehen, deren Wirkung auf die Gesundheit nicht bekannt ist [3] [2].
Die EFSA kam im Februar 2026 zum selben Punkt. In der Industrie werden Waffeln und Oblaten mit Sucralose nur kurz erhitzt. Zu Hause schwanken Temperatur, Dauer und Menge des Süßstoffs so stark, dass die Behörde die Bildung von Chlorverbindungen beim Braten und Backen nicht ausschließen kann. Sie hat der Europäischen Kommission empfohlen, genau diese Frage zu prüfen [2].
Auch deshalb kam die EFSA beim Antrag der Hersteller, Sucralose in allen feinen Backwaren ohne Zuckerzusatz zuzulassen, zu keinem Ergebnis. Bisher ist der Stoff in dieser Kategorie nur für Eistüten, Eiswaffeln und Oblaten erlaubt [4]. Ohne Grenzen für Backtemperatur und Backzeit konnte die Behörde die Sicherheit der Ausweitung nicht bestätigen [1].
| Zubereitung | Temperatur | Über 120 °C? |
|---|---|---|
| Rühren in kalte Milch oder Wasser | Raumtemperatur oder kälter | nein |
| Erwärmen, Kochen in Wasser oder Milch | bis 100 °C | nein |
| Backofen | meist 160 bis 200 °C | ja |
| Pfanne, Braten | über 120 °C | ja |
| Fritteuse | über 120 °C | ja |
Wasser siedet bei 100 °C, darüber kommt ein Topf mit Wasser oder Milch nicht. Backofen, Pfanne und Fritteuse überschreiten 120 °C; das BfR nennt 120 bis 150 °C als Bereich, der in Industrie und Haushalt erreicht wird.
Wie viel Sucralose steckt in einem Proteinshake?
Das steht nicht auf dem Etikett. Die Zutatenliste nennt den Stoff, die Menge nennt sie nicht. Das Gesetz setzt nur Obergrenzen: In einem Getränk ohne Zucker dürfen höchstens 300 Milligramm je Liter stecken, in einem festen Nahrungsergänzungsmittel 800 Milligramm je Kilogramm. Für ein Pulver zum Anrühren gilt die Grenze für den fertigen Shake [4].
Eine eigene Zeile für Proteinpulver hat die Verordnung nicht. In der Kategorie „Eiweißprodukte“ ist Sucralose nicht zugelassen. Ein gesüßtes Pulver läuft deshalb als Getränkepulver oder als Nahrungsergänzungsmittel, je nachdem, wie der Hersteller es einordnet. Im ersten Fall zählt das Getränk, das nach der Anleitung auf der Packung entsteht, und die 300 Milligramm gelten je Liter davon [4].
| Kategorie | Höchstmenge | Bedingung |
|---|---|---|
| Aromatisierte Getränke, auch Pulver zum Anrühren | 300 mg je Liter | nur ohne Zuckerzusatz oder brennwertvermindert |
| Nahrungsergänzungsmittel, fest | 800 mg je kg | keine |
| Nahrungsergänzungsmittel, kaubar | 2.400 mg je kg | nur kaubare Form |
| Nahrungsergänzungsmittel, flüssig | 240 mg je Liter | keine |
| Speiseeis | 320 mg je kg | nur ohne Zuckerzusatz oder brennwertvermindert |
| Aromatisierter Joghurt und andere fermentierte Milchprodukte | 400 mg je kg | nur ohne Zuckerzusatz oder brennwertvermindert |
| Dessertspeisen, etwa Pudding | 400 mg je kg | nur ohne Zuckerzusatz oder brennwertvermindert |
| Schokolade | 800 mg je kg | nur ohne Zuckerzusatz oder brennwertvermindert |
| Süßwaren ohne Zuckerzusatz | 1.000 mg je kg | nur ohne Zuckerzusatz |
| Kaugummi ohne Zuckerzusatz | 3.000 mg je kg | nur ohne Zuckerzusatz |
| Feine Backwaren | 800 mg je kg | nur Eistüten, Eiswaffeln und Oblaten |
| Tafelsüße, flüssig, Pulver oder Tabletten | quantum satis | keine |
Konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Zeilen zu E 955. „Ohne Zuckerzusatz oder brennwertvermindert“ ist die Bedingung, die in fast jeder Zeile steht. Bei Pulvern und Konzentraten gilt die Höchstmenge für das nach Anleitung angerührte Lebensmittel (Artikel 11 Absatz 3). Tafelsüße ist ohne Zahl zugelassen, „quantum satis“, also so viel wie nötig.

Was heißt das je Portion? Die Tabelle rechnet mit dem Fall, dass ein Hersteller die Höchstmenge voll ausreizt. Das ist die Obergrenze, kein Messwert. Reale Produkte liegen meist darunter, schon weil viele Hersteller zwei Süßstoffe kombinieren. Die Dose aus dem Beitrag Skyr mit Monster nennt zum Beispiel Sucralose und Acesulfam K, ohne Mengen.
| Portion | Grenze der Kategorie | Höchstens je Portion |
|---|---|---|
| Dose Energy-Drink, 500 ml | 300 mg je l | 150 mg |
| Shake aus Pulver, 300 ml fertig | 300 mg je l | 90 mg |
| Messlöffel, 30 g, als Nahrungsergänzungsmittel | 800 mg je kg | 24 mg |
| Proteinpudding, 200 g | 400 mg je kg | 80 mg |
| Proteinjoghurt, 150 g | 400 mg je kg | 60 mg |
| Proteineis, 100 g | 320 mg je kg | 32 mg |
Eigene Rechnung: Höchstmenge mal Portionsgröße. Der Shake ist mit 30 g Pulver auf 300 ml Getränk gerechnet und läuft über die Getränkegrenze; der Messlöffel über die Grenze für feste Nahrungsergänzungsmittel. Welche der beiden für ein Pulver gilt, entscheidet die Einordnung des Herstellers. Reale Gehalte stehen nicht auf dem Etikett und liegen in der Regel unter diesen Werten.
Ein Blick auf die Süßkraft zeigt, warum reale Mengen unter der Grenze liegen. Ein Getränk mit 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter bekommt dieselbe Süße aus rund 17 Milligramm Sucralose je 100 Milliliter, gerechnet mit der 600-fachen Süßkraft. Ein 300-ml-Shake dieser Süße enthielte rund 50 Milligramm, gut die Hälfte der Grenze von 90. Wie eine Portion auf dem Etikett überhaupt definiert ist, steht im Beitrag Dosierung und Einnahme.
Wie viel Sucralose am Tag?
Die EFSA nennt 15 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag als zulässige Tagesmenge [1]. Für 60 Kilogramm sind das 900 Milligramm, für 75 Kilogramm 1.125 und für 90 Kilogramm 1.350 Milligramm. Der Wert beschreibt, was nach Einschätzung der Behörde ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann. Eine Empfehlung, so viel zu nehmen, ist er nicht.
| Körpergewicht | ADI am Tag | So süß wie Zucker | Dosen à 500 ml am Höchstwert | Shakes à 300 ml am Höchstwert |
|---|---|---|---|---|
| 60 kg | 900 mg | 540 g | 6 | 10 |
| 75 kg | 1.125 mg | 675 g | 7 | 12 |
| 90 kg | 1.350 mg | 810 g | 9 | 15 |
Eigene Rechnung. Süße in Zucker: Milligramm mal 600, in Gramm. Dosen und Shakes: ADI geteilt durch 150 mg je 500-ml-Dose und 90 mg je 300-ml-Shake am Höchstwert, abgerundet. Reale Produkte enthalten meist weniger, die Zahl der Portionen wäre dann höher. Die EFSA hat die tatsächliche Aufnahme in der EU in allen Bevölkerungsgruppen unter dem ADI geschätzt.
Die Spalte mit dem Zucker zeigt, wie weit der ADI von einem Shake entfernt liegt: Er entspricht der Süße von 675 Gramm Zucker, und selbst mit Dosen am gesetzlichen Höchstwert wären dafür mehr als sieben am Tag nötig. Die EFSA hat die Aufnahme in Europa aus Verzehrsdaten geschätzt und in allen Bevölkerungsgruppen unter dem ADI gefunden [1].
Was steht bei Sucralose auf dem Etikett?
Zwei Dinge, beide Pflicht. In der Zutatenliste steht die Klasse und dann der Name oder die Nummer: „Süßungsmittel: Sucralose“ oder „Süßungsmittel: E 955“. Neben der Bezeichnung des Lebensmittels muss „mit Süßungsmittel(n)“ stehen, bei Zucker und Süßstoff zusammen „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“ [6]. Die Menge steht nirgends.
| Auf der Packung | Regel | Bedeutung |
|---|---|---|
| „Süßungsmittel: Sucralose“ oder „Süßungsmittel: E 955“ | LMIV, Zutatenliste | Klassenname, dann Name oder Nummer; Pflicht |
| „mit Süßungsmittel(n)“ | LMIV, Anhang III Nr. 2.1 | steht neben dem Namen des Lebensmittels; Pflicht |
| „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“ | LMIV, Anhang III Nr. 2.2 | wenn Zucker zugesetzt ist und ein Süßstoff dazukommt; Pflicht |
| „zuckerfrei“ | VO 1924/2006 | höchstens 0,5 g Zucker je 100 g oder 100 ml |
| „ohne Zuckerzusatz“ | VO 1924/2006 | kein zugesetzter Zucker; bei natürlichem Zucker zusätzlich „enthält von Natur aus Zucker“ |
| „zuckerreduziert“, „leicht“, „light“ | VO 1924/2006 | mindestens 30 % weniger Zucker als ein vergleichbares Produkt |
Hinweise nach Anhang III und Anhang VII der LMIV, Angaben nach dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. „Zero“ ist kein Rechtsbegriff; was die Dose tatsächlich enthält, steht in der Nährwerttabelle und der Zutatenliste.
Eine Zeile zum Register: Die EU-Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben führt zwei Einträge für Zuckerersatzstoffe, in denen Sucralose namentlich genannt ist [8]. Beide sind an Bedingungen geknüpft. Für die eine muss der Zucker eines Produkts um mindestens 30 Prozent ersetzt sein, für die andere darf der pH-Wert des Zahnbelags beim Verzehr nicht unter 5,7 sinken, gemessen bis 30 Minuten danach. Welche Aussagen daran hängen, liest Du hier bewusst nicht. Sie gehören auf ein Produkt, das die Bedingung nachweislich erfüllt.
Wie eine Zutatenliste aufgebaut ist und woran Du erkennst, ob sie vollständig ist, steht im Beitrag Volldeklaration.
Was viele über Sucralose nicht wissen
Fünf Punkte, die in den meisten Texten fehlen, jeder mit Quelle. Sie ändern nichts an den Zahlen oben, aber sie erklären, warum ein Süßstoff aus Zucker keine Kalorien hat, warum Backwaren eine Sonderrolle spielen und warum Proteinpulver im Gesetz keinen eigenen Platz haben.
- Sucralose beginnt als Zucker. Drei Chloratome ersetzen drei Hydroxygruppen, mehr ändert sich am Molekül nicht. Das Chlor ist fest gebunden; die Formel lautet C12H19Cl3O8 [5].
- Der Körper gibt fast alles unverändert zurück: rund 78 Prozent über den Stuhl, rund 15 Prozent über den Urin, gemessen mit markierter Sucralose an acht Männern über fünf Tage [9].
- Der ADI für 75 Kilogramm entspricht der Süße von 675 Gramm Zucker. Um ihn mit Getränken am Höchstwert zu erreichen, wären mehr als sieben 500-ml-Dosen am Tag nötig [1] [4].
- In feinen Backwaren ist Sucralose nur für Eistüten, Eiswaffeln und Oblaten zugelassen. Den Antrag, sie in allen Backwaren ohne Zuckerzusatz zu erlauben, hat die EFSA 2026 nicht bestätigt [1] [4].
- Für Proteinpulver gibt es keine eigene Zeile. In der Kategorie „Eiweißprodukte“ ist Sucralose nicht zugelassen; gesüßte Pulver laufen als Getränkepulver oder Nahrungsergänzungsmittel, mit 300 Milligramm je Liter fertigem Getränk oder 800 Milligramm je Kilogramm [4].
Für Eis gilt eine eigene Grenze, 320 Milligramm je Kilogramm. Wie sich Proteineis sonst vom normalen Eis unterscheidet und was Zuckeralkohole wie Erythrit im Becher tun, steht im Beitrag Protein-Eis.
Was hier bewusst nicht steht
Ob Sucralose gesund oder ungesund ist. Nebenwirkungen, Beschwerden oder Personengruppen, für die der Stoff passt oder nicht passt. Studien, deren Ergebnis eine Wirkung im Körper ist, im Guten wie im Schlechten. Und ein Rat, Sucralose zu meiden oder zu nehmen.
Der Grund ist derselbe wie beim Beitrag über Skyr mit Monster: Ein Beitrag auf einer Shop-Seite darf über ein Lebensmittel nur sagen, was Etikett, Verordnung und Behörde hergeben. Was bleibt, sind der ADI, die Höchstmengen, die 120 °C und die Zutatenliste. Das reicht, um jede Packung im Regal einzuordnen.
- Sucralose
Süßstoff mit der Nummer E 955, hergestellt aus Zucker, bei dem drei Hydroxygruppen durch Chlor ersetzt sind. Rund 600-mal so süß wie Zucker, ohne Kalorien, in der EU seit 2005 zugelassen.
- E-Nummer
Nummer, unter der ein Zusatzstoff in der EU zugelassen ist. Sie darf in der Zutatenliste statt des Namens stehen, immer hinter dem Klassennamen, hier „Süßungsmittel“.
- Süßungsmittel
Rechtliche Klasse der Zusatzstoffe, die süßen. Dazu gehören Süßstoffe mit hoher Süßkraft wie Sucralose und Acesulfam K, aber auch Zuckeralkohole wie Erythrit und Xylit.
- Süßstoff
Alltagswort für Süßungsmittel mit hoher Süßkraft, die in winzigen Mengen wirken und kaum oder keine Energie liefern. Sucralose ist einer davon.
- ADI
Acceptable Daily Intake, zulässige Tagesmenge. Die Menge eines Stoffs in Milligramm je Kilogramm Körpergewicht, die nach Einschätzung der EFSA ein Leben lang jeden Tag aufgenommen werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko sieht. Für Sucralose 15 Milligramm.
- Höchstmenge
Die Menge eines Zusatzstoffs, die ein Lebensmittel einer bestimmten Kategorie höchstens enthalten darf, in Milligramm je Kilogramm oder je Liter. Bei Pulvern zum Anrühren gilt sie für das fertige Lebensmittel.
- Zuckerfrei
Nährwertbezogene Angabe für Produkte mit höchstens 0,5 Gramm Zucker je 100 Gramm oder 100 Milliliter. Sie sagt nichts über Süßstoffe aus; die stehen in der Zutatenliste.
- EFSA
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie bewertet Zusatzstoffe für die EU und hat am 17. Februar 2026 den ADI für Sucralose bestätigt.
- BfR
Bundesinstitut für Risikobewertung, die deutsche Behörde für die Bewertung von Lebensmitteln. Seine Mitteilung vom 26. Februar 2026 ist die Quelle für die Grenze von 120 °C in diesem Beitrag.
Häufige Fragen
Ist Sucralose Zucker?
Nein. Sucralose wird aus Zucker hergestellt, ist aber ein anderer Stoff: Drei Bausteine des Zuckermoleküls sind durch Chlor ersetzt. Deshalb schmeckt sie rund 600-mal so süß, wird im Körper kaum verwertet und liefert keine Kalorien. Im Recht zählt sie zu den Süßungsmitteln und trägt die Nummer E 955.
Hat Sucralose Kalorien?
Nein. Die EFSA beschreibt Sucralose als Süßstoff, der Süße ohne Kalorien oder Nährwert liefert. Bei acht Männern, die markierte Sucralose bekamen, fanden sich innerhalb von fünf Tagen rund 78 Prozent unverändert im Stuhl und rund 15 Prozent im Urin wieder. Der Körper baut den Stoff kaum ab.
Kann man mit Sucralose backen?
Das BfR rät davon ab, Lebensmittel mit Sucralose auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Braten und Frittieren entstehen, also über 120 Grad. Es empfiehlt, Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzugeben. Die EFSA hat 2026 eine Ausweitung der Zulassung auf weitere feine Backwaren nicht bestätigt.
Wie viel Sucralose ist in einer Dose Energy-Drink?
Die Menge steht nicht auf der Dose, nur der Name in der Zutatenliste. Das Gesetz erlaubt in Getränken ohne Zucker höchstens 300 Milligramm je Liter, also 150 Milligramm in einer 500-ml-Dose. Für 75 Kilogramm Körpergewicht nennt die EFSA 1.125 Milligramm am Tag als zulässige Menge.
Ist Sucralose in der EU zugelassen?
Ja, seit 2005, als Süßungsmittel E 955 mit Höchstmengen je Lebensmittelkategorie. Die EFSA hat den Stoff im Rahmen der Neubewertung aller älteren Zusatzstoffe geprüft und am 17. Februar 2026 die zulässige Tagesmenge von 15 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht bestätigt.
Woran erkenne ich Sucralose auf der Packung?
An zwei Stellen. In der Zutatenliste steht „Süßungsmittel: Sucralose“ oder „Süßungsmittel: E 955“. Und neben dem Namen des Lebensmittels muss „mit Süßungsmittel(n)“ stehen, bei Zucker und Süßstoff zusammen „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“. Beides ist Pflicht nach der Lebensmittelinformationsverordnung.
Drei Zahlen für die Zutatenliste
600: So viel süßer als Zucker ist Sucralose, deshalb reichen Milligramm, wo Zucker in Gramm gerechnet wird. 15: So viele Milligramm je Kilogramm Körpergewicht nennt die EFSA als zulässige Tagesmenge, für 75 Kilogramm 1.125 Milligramm, und eine Dose am Höchstwert bringt 150.
Und 120: Über diese Temperatur würde das BfR ein Lebensmittel mit Sucralose nicht erhitzen. Wer die drei Zahlen kennt, kann jede Zutatenliste lesen. Ob der Süßstoff in den Shaker soll, bleibt eine Frage des Geschmacks.

Was in der Dose aus dem Skyr-Trend steckt: Koffein, Taurin, Salz und die zwei Süßstoffe, mit den Werten der EFSA daneben.
Woher der Kalorienunterschied beim Protein-Eis kommt und was Erythrit, Xylit und Maltit im Becher tun.
Was auf einem Etikett stehen muss, wie eine Zutatenliste aufgebaut ist und woran Du eine Sammelangabe erkennst.
Alle Produkte mit Zutatenliste und Nährwerttabelle je Portion.
Quellen
- [1]EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF): Re-evaluation of sucralose (E 955) as a food additive and evaluation of a new application on extension of use of sucralose (E 955) in fine bakery wares. EFSA Journal 24 (2), 2026, e9854. Bestätigung des ADI von 15 mg je kg Körpergewicht und Tag, geschätzte Aufnahme in allen Bevölkerungsgruppen unter dem ADI, keine Schlussfolgerung zur Ausweitung auf feine Backwaren wegen möglicher Chlorverbindungen beim Backen, Empfehlungen zur Überarbeitung der EU-Spezifikation. (EFSA) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [2]EFSA: EFSA hält Sucralose bei Verwendung in derzeit zugelassener Form für sicher; Sicherheit einer Ausweitung der Verwendung kann nicht bestätigt werden. Nachricht vom 17.02.2026 und Klartext-Zusammenfassung vom 16.02.2026. Süßkraft etwa 600-mal Zucker, Neubewertung der vor dem 20.01.2009 zugelassenen Zusatzstoffe, Studien von 1999 bis März 2025, bisherige Zulassung in feinen Backwaren nur für Essoblaten, Waffeltüten und Waffeln für Speiseeis, Empfehlung zur Prüfung der Bildung von Chlorverbindungen beim Kochen und Backen im Haushalt. (EFSA) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [3]Bundesinstitut für Risikobewertung: Sucralose. Beim Erhitzen über 120 °C können sich gesundheitsschädliche Stoffe bilden. Mitteilung Nr. 015/2026 vom 26.02.2026. Empfehlung, Lebensmittel mit Sucralose nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzugeben; Zersetzung und Abspaltung von Chlor über 120 °C; 120 bis 150 °C in Industrie und Haushalt erreicht; Bezug auf die Stellungnahme 012/2019. (BfR) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [4]Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026: Artikel 11 Absatz 3 (Höchstmengen gelten bei Trockenprodukten für das nach Etikett angerührte Lebensmittel) und Anhang II Teil E, alle Zeilen zu E 955 Sucralose (Höchstmengen je Lebensmittelkategorie). (EUR-Lex) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [5]Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026: Eintrag E 955 Sucralose (chemische Bezeichnung, Formel C12H19Cl3O8, Molmasse 397,64, Gehalt, Beschreibung, Löslichkeit, Reinheitsgrenzen). (EUR-Lex) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [6]Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), konsolidierte Fassung vom 01.04.2025: Anhang III Nr. 2.1 und 2.2 (Hinweise „mit Süßungsmittel(n)“ und „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“), Anhang VII Teil C (Klassenname Süßungsmittel, gefolgt von Bezeichnung oder E-Nummer). (EUR-Lex) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [7]Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, konsolidierte Fassung vom 13.12.2014: Anhang, Angaben ZUCKERFREI (höchstens 0,5 g je 100 g oder 100 ml), OHNE ZUCKERZUSATZ, REDUZIERTER ANTEIL (mindestens 30 Prozent weniger) und LEICHT/LIGHT. (EUR-Lex) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [8]Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben, konsolidierte Fassung vom 20.08.2025, Anhang: die zwei Einträge zu Zuckerersatzstoffen, in denen Sucralose namentlich genannt ist, mit ihren Verwendungsbedingungen (EFSA Journal 2011;9(4):2076 und 2011;9(6):2229). Der Wortlaut der Angaben ist in diesem Beitrag bewusst nicht wiedergegeben. (EUR-Lex) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [9]Roberts A, Renwick AG, Sims J, Snodin DJ: Sucralose metabolism and pharmacokinetics in man. Food and Chemical Toxicology 38, Suppl. 2, 2000, S31 bis S41. Acht Männer, markierte Sucralose 1 mg je kg: im Mittel 14,5 Prozent im Urin und 78,3 Prozent im Stuhl innerhalb von fünf Tagen, im Stuhl praktisch unverändert, Abbauprodukte 2,6 Prozent der Dosis. (Elsevier) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
- [10]Richtlinie 2003/115/EG vom 22.12.2003 zur Änderung der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel: Aufnahme von Sucralose in die Liste der in der EU zugelassenen Süßungsmittel; Zulassung des Handels durch die Mitgliedstaaten spätestens zum 29.01.2005. (EUR-Lex) Quelle öffnen — abgerufen am 21. September 2026
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Mert Sirin
Mert Sirin hat supnature gegründet und verantwortet Sortiment und Redaktion. Er arbeitet mit den Analysezertifikaten der eigenen Chargen und schreibt im Magazin über Kennzeichnung, Messwerte und Laborprüfung.
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