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Grundlagen

Kollagen Wirkung: vier Anträge, vier Absagen

Was im EU-Register zu Kollagen steht, warum daraus kein Wirkversprechen werden darf und welche Angaben zu Stoff und Prüfwerten zulässig sind.

6 Min. Lesezeit

Für Kollagen ist in der Europäischen Union keine einzige gesundheitsbezogene Angabe zugelassen. Vier Anträge wurden eingereicht, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit begutachtet und abgelehnt; alle vier stehen mit ihrer Gutachtennummer im EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Über Kollagen lässt sich damit beschreiben, was der Stoff ist — nicht, was seine Einnahme bewirkt.

Vier eng bedruckte Dokumentseiten liegen leicht überlappend auf einer verwitterten Holzplatte, jede von einem glatten grauen Kieselstein beschwert; dahinter unscharfes, sonnenbeschienenes Laub.
Vier Anträge, vier Absagen — jeder Eintrag steht mit eigener Gutachtennummer im EU-Register.

Kurz gesagt

  • Das EU-Register führt zu Kollagen vier Anträge, alle mit dem Status „nicht zugelassen“.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 folgt dem Verbotsprinzip: Was nicht im Register steht, ist nicht verwendbar.
  • Zulässig bleibt die Stoffbeschreibung — Aufbau, Vorkommen, Aminosäureprofil, Analytik.
  • Der einzige zugelassene Weg im Kollagen-Umfeld führt über den Vitamin-C-Gehalt eines Produkts, nicht über das Kollagen.
  • Eine Ablehnung ist eine Aussage über die eingereichten Unterlagen, keine Aussage über den Stoff.

Warum steht auf Kollagenprodukten keine Wirkung?

Weil die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dem Verbotsprinzip folgt: Zulässig ist nur, was als Angabe im EU-Register steht. Für Kollagen enthält das Register vier Einträge, und alle vier tragen den Status „nicht zugelassen“. Damit ist eine Aussage über die Wirkung von Kollagen unzulässig — unabhängig davon, wie vorsichtig sie formuliert ist.

Die vier im EU-Register erfassten Anträge zu Kollagen und Kollagenhydrolysat, mit dem Gegenstand des Antrags, dem EFSA-Gutachten und dem Ergebnis
Gegenstand des AntragsStoffEFSA-GutachtenErgebnis
GelenkfunktionKollagen2011;9(6):2247nicht zugelassen
Knorpelaufbau, GelenkbeweglichkeitKollagenhydrolysat2011;9(6):2247nicht zugelassen
Festigkeit und Elastizität der HautKollagen2011;9(6):2228nicht zugelassen
Gelenke bei körperlich aktiven MenschenKollagenpeptid-MischungQ-2011-00201nicht zugelassen

Die Spalte „Gegenstand“ fasst zusammen, worauf sich der Antrag bezog; sie gibt nicht den Antragswortlaut wieder. Quelle: EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, abgerufen am 31.08.2026.

Wie viele gesundheitsbezogene Angaben hat die EU abgelehnt?

Von 2.337 Einträgen im EU-Register sind 269 zugelassen, 2.067 abgelehnt und einer widerrufen — knapp neun von zehn Anträgen sind gescheitert. Kollagen gehört mit vier Ablehnungen und keiner Zulassung zur Mehrheit. Die Zahlen stammen aus der offenen Schnittstelle des Food and Feed Information Portal der Kommission, abgerufen am 31.08.2026. Noch weiter vorn steht Astaxanthin mit 15 Ablehnungen und ebenfalls keiner Zulassung.

Verteilung aller Einträge im EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nach Status, mit Anzahl und Anteil am Gesamtbestand
StatusEinträgeAnteil
Nicht zugelassen2.06788,4 %
Zugelassen26911,5 %
Widerrufen10,04 %
Gesamt2.337100 %

Eigene Auszählung des vollständigen Registerauszugs, abgerufen am 31.08.2026 über die Schnittstelle des Food and Feed Information Portal [2]. Anteile auf eine Nachkommastelle gerundet.

Diese Quote ist der Maßstab, an dem sich jede Formulierung messen lassen muss. Wer eine Wirkaussage im Markt liest, sieht statistisch eher eine unzulässige Angabe als eine zugelassene — die Ausnahme ist die Zulassung, nicht die Ablehnung.

Was darf über Kollagen geschrieben werden?

Alles, was den Stoff beschreibt. Kollagen ist ein Strukturprotein und macht rund 30 % der Proteinmasse im menschlichen Körper aus; es ist Bestandteil von Haut, Sehnen, Knochen und Knorpel. Solche Sätze sagen, woraus der Stoff besteht und wo er vorkommt. Sie treffen keine Aussage darüber, was eine Einnahme bewirkt, und sind deshalb keine gesundheitsbezogene Angabe.

Praktisch heißt das: Typ, Herkunft, Molekulargewicht, Aminosäureprofil, Hydrolysegrad und die Prüfwerte einer Charge sind beschreibbar. Der Satz danach — was der Körper damit macht — ist es nicht.

Derselbe Fall bei einem Stoff ohne einen einzigen Registereintrag: was über Shilajit geschrieben werden darf.

Was ist Shilajit?

Welcher Kollagentyp in welchem Gewebe vorkommt und wie ein Labor ihn bestimmt.

Kollagen: die Typen I, II und III

Gibt es einen zulässigen Weg über Vitamin C?

Einen gibt es, und er hängt am Vitamin C, nicht am Kollagen. Für Vitamin C sind sechs Angaben zur normalen Kollagenbildung zugelassen, je eine für Haut, Knochen, Knorpel, Zähne, Zahnfleisch und Blutgefäße. Sie gelten nur für Produkte, die die Mindestanforderung an eine Vitamin-C-Quelle erfüllen: 15 % des Nährstoffbezugswerts, also 12 mg je Tagesdosis bei einem Bezugswert von 80 mg.

Deshalb steht der Wortlaut hier nicht. Eine zugelassene Angabe darf nur zusammen mit ihrer Bedingung stehen, und ob die Bedingung erfüllt ist, entscheidet die Nährwerttabelle eines konkreten Produkts. Ein Magazinbeitrag kann das nicht belegen — die Angabe gehört an das Produkt, dessen Gehalt sie trägt.

Wo die Nährwerttabelle steht, welche Angaben Pflicht sind und woran eine vollständige Zutatenliste zu erkennen ist.

Volldeklaration lesen
Verbotsprinzip

Grundsatz der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Eine gesundheitsbezogene Angabe ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich zugelassen ist. Fehlt der Registereintrag, ist die Angabe verboten — auch dann, wenn nichts gegen sie spricht.

EU-Register

Öffentliches Verzeichnis der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Es führt zugelassene und abgelehnte Anträge, jeweils mit Stoff, Angabe, Gutachtennummer und Verweis auf das EFSA-Gutachten.

EFSA-Gutachten

Wissenschaftliche Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu einem Antrag. Sie ist die Begründung hinter dem Registereintrag und wird als Nummer im EFSA Journal zitiert, etwa 2011;9(6):2247.

Nährstoffbezugswert (NRV)

Bezugsgröße aus Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 für die Prozentangabe in der Nährwerttabelle. Für Vitamin C liegt sie bei 80 mg. 15 % davon sind die Schwelle, ab der ein Produkt als Quelle dieses Vitamins gilt.

Häufige Fragen

Wie viele Angaben zu Kollagen sind zugelassen?

Keine. Das EU-Register führt vier Anträge zu Kollagen und Kollagenhydrolysat, und alle vier tragen den Status „nicht zugelassen“. Zugelassene Angaben zu Kollagen gibt es damit nicht — weder für Haut noch für Gelenke noch für Knorpel.

Warum werben andere Shops trotzdem mit einer Wirkung?

Weil die Angabe unzulässig ist, nicht unmöglich. Die Verordnung wird über Abmahnungen und Behörden durchgesetzt, nicht automatisch beim Veröffentlichen. Wer die Aussage findet, sieht einen Rechtsverstoß, keinen Beleg — die Ablehnung im Register bleibt davon unberührt.

Heißt abgelehnt, dass Kollagen nicht wirkt?

Nein. Die EFSA bewertet, ob die eingereichten Unterlagen einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang belegen. Fällt die Bewertung negativ aus, ist der Antrag gescheitert. Über den Stoff selbst sagt das nur, dass der Nachweis in dieser Form nicht erbracht wurde.

Darf ein Shop eine Studie zu Kollagen zitieren?

Nicht als Ersatz für eine Angabe. Deutsche Gerichte haben distanzierende Formulierungen wie „in einer Studie wurde untersucht“ wiederholt als Wirkaussage gewertet, wenn der Anbieter das Produkt verkauft. Zitierbar bleibt, was Methoden und Messwerte betrifft, nicht der Wirkendpunkt.

Warum darf ein Gesundheitsportal schreiben, was ein Shop nicht darf?

Weil die Verordnung nach Artikel 1 Absatz 2 nur für kommerzielle Kommunikation gilt. Redaktionelle Beiträge sind ausgenommen. Eine Domain, auf der das Produkt verkauft wird, ist kommerziell — auch im Magazinbereich und auch ohne Produktlink im Text.

Was ist mit dem Vitamin C in einem Kollagenprodukt?

Für Vitamin C sind sechs Angaben zur normalen Kollagenbildung zugelassen. Sie beziehen sich auf das Vitamin, nicht auf das Kollagen, und setzen voraus, dass das Produkt mindestens 15 % des Nährstoffbezugswerts je Tagesdosis enthält — 12 mg bei einem Bezugswert von 80 mg.

Woran Du eine belastbare Produktseite erkennst

An dem, was sie messbar macht. Typ, Herkunft, Molekulargewicht und der Prüfbericht der Charge sind überprüfbar; ein Satz über Haut oder Gelenke ist es nicht, und im Fall von Kollagen ist er zusätzlich unzulässig. Fehlt die Wirkaussage und stehen die Werte da, ist das kein Mangel an Information, sondern die Information.

Welche Werte je Charge geprüft werden und wer die Prüfung beauftragt hat.

Zu den Analysezertifikaten

Quellen

  1. [1]Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, konsolidierte Fassung vom 13.12.2014. (EUR-Lex) Quelle öffnen — abgerufen am 31. August 2026
  2. [2]EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: vollständiger Auszug mit 2.337 Einträgen, darunter die Einträge zu Collagen und Collagen hydrolysate. (Europäische Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) Quelle öffnen — abgerufen am 31. August 2026
  3. [3]EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies: Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to collagen hydrolysate and maintenance of joints. EFSA Journal 2011;9(6):2247. (EFSA) Quelle öffnen — abgerufen am 31. August 2026
  4. [4]EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies: Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to collagen and maintenance of skin firmness and elasticity. EFSA Journal 2011;9(6):2228. (EFSA) Quelle öffnen — abgerufen am 31. August 2026
  5. [5]Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Anhang XIII, konsolidierte Fassung vom 01.01.2018. (EUR-Lex) Quelle öffnen — abgerufen am 31. August 2026

Autor

Mert Sirin, Gründer von supnature, im Porträt vor grünem Blattwerk.

Mert Sirin

Mert Sirin hat supnature gegründet und verantwortet Sortiment und Redaktion. Er arbeitet mit den Analysezertifikaten der eigenen Chargen und schreibt im Magazin über Kennzeichnung, Messwerte und Laborprüfung.

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